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Statt einer Pkw-Stellplatzpflicht braucht es für Wohn- und Bürogebäude Mobilitätskonzepte, die den Öffentlichen Verkehr und das Radfahren umfassend miteinbeziehen. Anstelle teurer Tiefgaragen in den Wohnhausanlagen hat Carsharing unter Nachbarn großes Potenzial.
Das Festschreiben der Stellplätze unabhängig vom tatsächlichen Bedarf erhöht die Baukosten von Wohngebäuden erheblich. Kostet ein Stellplatz an der Oberfläche 2.000 Euro an Grundstückskosten (25 Quadratmeter zu je 80 Euro inklusive Bewegungsfläche) plus Errichtung, schlagen Tiefgaragen inklusive Zu- und Ausfahrten sowie Rangierflächen mit mindestens 15.000 Euro Baukosten pro Stellplatz zu Buche. Wenige Prozentpunkte bei den Errichtungskosten können insbesondere im geförderten Wohnbau Grund genug sein, dass ein Wohnprojekt nicht umgesetzt wird. E-Carsharing in Wohnhausanlagen kann Stellplätze einsparen, denn ein Carsharing-Auto kann 8 bis 15 private Pkw ersetzen.
Der Zwang, zu jeder neuen Wohnung einen Stellplatz zu errichten, erschwert auch die Nachverdichtung. Kleine Baulücken machen teure Tiefgaragen notwendig. Bei Sanierung ist der nachträgliche Bau von Garagen sehr kostspielig. Bei Dachbodenausbauten wird aufgrund der Stellplatzverpflichtung oft aus einem Geschäftslokal im Erdgeschoß eine Garage. Das vernichtet Nutzfläche und führt zu verödeten Erdgeschoßzonen, die den öffentlichen Raum und das Gehen unattraktiv machen.
Ein neues Angebot an E-Carsharing kann als Anreiz dienen, für das Nachrüsten von E-Ladeinfrastruktur in Anlagen mit Wohnungseigentum die nötige Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer leichter zu erreichen!