Das sind die Betriebsmodelle
Wohnungsbezogene Angebote lassen sich nach eigenen Wünschen gestalten: vom Fahrzeugangebot über die Verfügbarkeit bis zum Preis. Wir stellen Ihnen verschiedene Modelle, Betreiber & Begleiter vor!

Bei einer engagierten Hausgemeinschaft und -verwaltung kann das Auto von den BewohnerInnen selbst betrieben werden (Wartung und Reinigung des Fahrzeuges, Anmeldung, Abrechnung etc.), etwa über einen Hausverein oder die Hausverwaltung. Dabei können je nach Bedarf Dienstleistungen wie das Buchungs- und Verwaltungssystem von externen Unternehmen in Anspruch genommen werden. 

Der zweite und einfachere Weg ist es, den Betrieb des Carsharing-Autos einem professionellen Anbieter zu übergeben. Eine Beteiligung der BewohnerInnen ist aber auch in diesem Fall erwünscht! Gibt es eine/n EigentümerIn, kann dieser ein Auto zur Selbstverwaltung zur Verfügung stellen oder gegenüber einem Carsharing-Betreiber eine allfällige Differenz zwischen definierten Fixkosten und Einnahmen durch die Nutzung gewährleisten.

Auto gehört Carsharing Organisation

Die Hausgemeinschaft kann einen Stellplatz an einen Carsharing-Betreiber vermieten bzw. zur Verfügung stellen. Das Carsharing-Unternehmen wird dann den Standplatz auf eigenes Risiko betreiben. (vgl. Grafik A1) Dies ist allerdings nur an sehr attraktiven Standorten eigenwirtschaftlich möglich. Eine allfällige Risikobeteiligung, Verlustabdeckung oder Anschubfinanzierung über die BewohnerInnen ist nicht unproblematisch: Gibt es einen einstimmigen Beschluss? Fällt das überhaupt in den Bereich der Hausverwaltung? Eine Anschubfinanzierung kann auch durch den Bauträger erfolgen. Anpassungen, die die Hausgemeinschaft betreffen, brauchen jedoch einstimmige Beschlüsse. So wird das System unflexibel. Diese Variante wird also in der Regel nur unter günstigen Rahmenbedingungen möglich sein. Finanzierungsbeiträge durch die Hausgemeinschaft sollten schon von Beginn an vereinbart werden (vgl. Grafik A2).

Auto gehört Wohnanlage

Ein tauglicher Weg ist es, wenn das Carsharing-Auto zur Wohnanlage gehört. Bei Neubauten kann ein Bauträger das Auto in die Baukosten einkalkulieren und der Hausgemeinschaft übergeben. Die Verwaltung allgemeiner Teile einer Wohnanlage, somit auch eines gemeinsamen Autos, fällt in den Bereich der ordentlichen Hausverwaltung und unterliegt den üblichen und bekannten Regeln und Mehrheitsentscheidungen (vgl. Grafik B).